AGB
Apartments in Pfaffenhofen an der Ilm
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZÄHLWERK APARTMENTS
1. Geltungsbereich
a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
b) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
c) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
a) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
b) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
c) Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
a) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Nutzungsnehmer gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels im Voraus zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
c) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ein. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; das Hotel ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
d) Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
e) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen der Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
f) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
g) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen, zurückbehalten oder mindern.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No-Show)
a) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
b) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann dieser bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatz-ansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer 4. a) Satz 3 vorliegt.
c) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmer hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie der eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
d) Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu bezahlen.
e) Soweit nicht anders vereinbart sind kostenfreie Stornierungen bis 21 Tage vor Anreise möglich.
f) Bei einer Online-Buchung hat der Kunde einmalig das Recht, innerhalb von 24 Stunden die Buchung kostenfrei zu stornieren oder zu ändern.
g) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Rücktritt des Hotels
a) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
b) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder oben gemäß Ziffer 3. e) und/oder f) verlangte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
c) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
▪ höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
▪ Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,
▪ das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungen den reibungslosen Geschäftsablauf, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
▪ ein Verstoß gegen oben genannte Klausel 1. b) vorliegt
d) Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
e) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
a) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
b) Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
c) Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Tagesaktuelle Rate) in Rechnung stellen, danach 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. Haftung des Hotels
a) Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob vorsätzlichen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Leistungsmängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
b) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 €, sowie für Geld und Wertgegen-stände bis zu 800,00 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
c) Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und Fahrräder und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehender Absatz a) Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
d) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt keine Zustellung, Aufbewahrung oder Nachsendung derselben. Vorstehender Absatz a) Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Ein Verwahrungsauftrag kommt nicht zustande.
e) Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage gegen Entgelt zurückgesendet. Das Hotel verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 3 Monaten.
8. Schlussbestimmung
a) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
b) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
c) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Hotels.
d) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrecht ist ausgeschlossen.
e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungs-aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Unsere Apartments
Wir leben innovative Gastfreundschaft. Weil wir neue Begegnungen und das Leben lieben. In diesem Sinne setzen wir ebenso auf ein herzliches und ungezwungenes Come-Together wie wir die Privatsphäre unserer Gäste achten. Wir sind Profis, die aus dem Bereich der Hotellerie kommen. Wir wissen, wie sich die Bedürfnisse und Wünsche von Reisenden im Laufe der letzten Jahre verändert haben. Arbeiten, Freizeit und Wohnen sind keine streng getrennten Bereiche mehr, die „von bis“ stattfinden. Vielmehr fließen sie immer mehr ineinander über. Ein Lifestyle, der sich perfekt im ZÄHLWERK widerspiegelt. Wir sind Gastgeber, die am Puls der Zeit agieren und dabei traditionelle Werte wie Achtsamkeit und Wertschätzung nie aus den Augen verlieren.
Das ZÄHLWERK Highlight sind unsere Suite Apartments. Auf 40-45 m² erlebt Ihr hier reinsten Wohnkomfort. Im separaten Wohnbereich, könnt Ihr Euch nicht nur ein wenig ausruhen, sondern auf dem Schlafsofa auch noch eine weitere Person unterbringen. Noch eine Besonderheit: Alle unsere Suite Apartments befinden sich exklusiv im Dachgeschoss. Ruhe und eine wunderschöne Aussicht sind damit gewiss. In unserem Suite Apartment könnt Ihr es Euch einfach gut gehen lassen, egal ob Ihr geschäftlich oder privat bei uns wohnt.
Reichlich Platz in den eigenen vier Wänden. Denn in unseren Studio Apartments habt Ihr einen separaten Wohnbereich, der zum Ausruhen oder zu einem Home-Workout einlädt. Wie auch immer Ihr den zusätzlichen Platz nutzt, die Hauptsache ist, dass Ihr Euch rundum wohlfühlt. Dafür stellen wir Euch ebenfalls eine Küche mit Geschirrspüler zur Verfügung. Lasst es Euch während Eures Langzeitaufenthalts hier richtig gut gehen.
Allein oder zu zweit? Egal! Denn in unseren Double Apartments gibt es für jeden genug Platz.
Weil wir wollen, dass Ihr Euch wohlfühlt und fit in deinen Alltag startet, haben wir bequeme Boxspringbetten in unser Double Apartment gestellt. Ihr reist unter Freunden? Kein Problem! Denn das Kingsize-Bett lässt sich, jederzeit flexibel in zwei Twin Beds umwandeln. Die hochwertige Ausstattung und viel Stauraum mit einem intelligent verbauten Wäschefach sorgen für eine angenehme Arbeits- und Wohlfühlatmosphäre. So lässt es sich in unseren Double Apartments auch bei Langzeitaufenthalten aufs Angenehmste wohnen.
In unserem Single Apartment könnt ihr nahtlos vom Arbeiten zum Regenerieren übergehen. Denn es ist groß genug, um Home-Office, Kochen und Relaxen unter einen Hut zu bringen. Und genügend Platz für Euer Gepäck gibt es dank unserer durchdachten Stauraumlösungen obendrein. Noch mehr Raum und anregende Gesellschaft findet Ihr in unseren Community Spaces im Erdgeschoss. Kommt einfach vorbei und lernt uns und andere Besucher unseres Hauses kennen!
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